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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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I) Geltungsbereich
  1. Für sämtliche Verkäufe über unser Internetportal www.musikankauf.at an uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Anbieter und Vertragspartner ist Philipp Peter Krisper E.u, Sinabelkirchen 84/2, 8261 Sinabelkirchen, Österreich, E-Mail: info@musikankauf.at, Telefon: +43 (0)664 9244983, Bezirkshauptmannschaft Weiz, UStId-Nr.: ATU77017309.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf von gebrauchten/neuen Schallplatten und CD’s.
II) Ankaufsbedingungen
  1. Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
  2. Wir kaufen Ware von privaten Verbrauchern sowie gewerblichen Verkäufern, deren Verkaufsangebot an uns keine Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit darstellt.
  3. Der Anbieter versichert mit Abgabe seines Angebotes, dass er rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Ware ist, die Rechte Dritter nicht verletzt und sie unseren Zustandsvorschriften entspricht.
  4. Der Mindestankaufsbetrag beträgt 10,00 €.
  5. Von uns wird ein kostenloser Versand angeboten, ab 500 Stück ist eine kostenlose Abholung möglich.
  6. Es dürfen vom Verkäufer nicht mehrere Exemplare desselben Artikels an uns verkauft werden.
  7. Die Abgabe eines ordungsgemäßen Kaufangebots durch den Anbieter sowie das Zustandekommen eines endgültigen Vertragsabschlusses erfolgt ausschließlich online.
  8. Der Anbieter versichert mit Abgabe seines Angebots die Anerkennung dieser AGB.
III) Angebot
  1. Die Einstellung eines oder mehrerer Artikel in den Warenkorb (Sie erhalten) mit vorheriger Angabe eines Kaufpreises unsererseits ist gleichbedeutend mit der Abgabe eines Kaufangebots des Verkäufers an uns. Sie führt zu einem Vertragsabschluss. Der Verkäufer erhält nach Online-Abgabe des Kaufangebots eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang des Ankaufes. Nach Eintreffen der Ware in unseren Geschäftsräumen prüfen wir die Ware zunächst auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der Zustandsvorschriften. Die Annahme des Kaufangebots und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Bestätigung des Kaufs (E-Mail) und Überweisung des Kaufpreises (siehe VI).
  2. Das Kaufangebot ist nach Aufgabe des Ankauf Formulars bindend.
IV) Zusendung
  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware möglichst unverzüglich, jedoch unbedingt zeitig so abzusenden, dass sie innerhalb von einer Woche in unseren Geschäftsräumen eintrifft. Bei späterem Eintreffen behält sich MusikAnkauf.at das Recht vor, den Ankaufspreis ohne weitere Rückfragen an den aktuellen Ankaufspreis anzupassen oder den Ankauf zu verweigern.
  2. Das Risiko für Verlust oder Verschlechterung der Ware durch Transportschaden trägt der Verkäufer. Entsprechend hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass seine Ware ordentlich und sicher verpackt ist. Offensichtliche Beschädigungen durch Transport werden dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Transportunternehmen durchgeführt werden kann.
  3. Die Auftragsnummer (Ankaufsbeleg), die dem Verkäufer nach Online-Abgabe des Kaufangebots per E-Mail mitgeteilt wird, muss bei dem Paket beifügten werden, damit sich die Sendung eindeutig zuordnen lässt.
V) Prüfung der Ware, Mängel
  1. Wir verpflichten uns, die Ware innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang bei uns zu prüfen.
  2. Sollte die Ware nicht unseren Zustandsvorschriften entsprechen, mangelhaft oder unvollständig sein, werden wir den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis setzen, und wir behalten uns vor, den Verkauf komplett abzulehnen oder ein entsprechend geändertes Kaufangebot zu unterbereiten. Auf Wunsch des Verkäufers kann abgelehnte Ware durch uns entsorgt oder auf seine Kosten zurückgesendet werden. Das Risiko für Verlust oder Verschlechterung der Ware trägt bei Rücksendung der Verkäufer.
  3. Das Risiko für Verlust oder Verschlechterung der Ware durch Transportschaden trägt der Verkäufer. Entsprechend hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass seine Ware ordentlich und sicher verpackt ist. Offensichtliche Beschädigungen durch Transport werden dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Transportunternehmen durchgeführt werden kann.
  4. Sollte Ihre Sendung abweichend von der ursprünglichen Online-Abgabe des Kaufangebots zusätzliche Ware enthalten, die unverlangt und ohne vorherige Absprache zugesendet wurde, so werden diese Artikel nicht bearbeitet, ausgezahlt oder retourniert, sondern entsorgt.
VI) Ankauf, Vertragsschluss, Zahlung
  1. Die Annahme des Kaufangebots erfolgt durch Überweisung des Kaufpreises oder die Mitteilung des Kaufes (per E-Mail). Der jeweilige Kaufvertrag kommt mit der Aufgabe des Online Ankauf Formulars zustande, eine Rückgabe bzw. Rücksendung auf Kundenwunsch kommt ab dem Zeitpunkt nicht mehr Frage.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf die im Verkaufsprozess (Schritt 2) auf musikankauf.at angegebenen Bank- bzw. PayPal-Daten. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Ankaufsbetrag wird in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt und Prüfung der Ware bei uns durch Bank- oder PayPal-Überweisung ausgezahlt.
  3. Vertragstexte werden von uns im Rahmen unserer kaufmännischen Buchhaltung nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Verkäufern wird im eigenen Interesse empfohlen, den Ihnen nach Vertragsschluss von uns per E-Mail zugesandten Vertragstext für Ihre Unterlagen abzuspeichern bzw. auszudrucken.
VII) Datenschutz

In unserer Datenschutzerklärung ist detailliert beschrieben, wie wir Ihre personenbezogenen Daten, die Sie an uns übermitteln, verarbeiten und in welchem Umfang wir diese Dritten zur Nutzung zur Verfügung stellen.

VIII) Allgemeines
  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weiz.